Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wir liefern überzeugende Lösungen.
Bei Arbeitsunfähigkeitszeiten, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Gesamtdauer von 6 Wochen übersteigen (Summierung von Kurzerkrankungen und/oder Langzeiterkrankungen) müssen Arbeitgeber seit dem 1.5.2004 nach § 84 Abs. 2 SGB IX ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für alle Beschäftigten im Unternehmen.
Zum BEM finden Sie bei uns eine bundesweit angesehene Kompetenz. Wir haben bereits über 220 Unternehmen zu diesem Thema beraten.
Viele Unternehmen greifen bei der Einführung und der Durchführung des BEM auf unsere Erfahrungen zurück - auch Sie brauchen das Rad nicht neu zu erfinden.
Erfahrungen, Vorgehensweisen und Lösungen anderer Unternehmen stellen wir Ihnen vor.
