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Integrationsfachdienst für die Beratung
von Arbeitgebern zum SBG IX

Unsere Kernkompetenzen

Gerade klein- und mittelständische Unternehmen haben oftmals keine ausreichenden Kapazitäten, um die vielfältigen gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch IX) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen umzusetzen.

Hier setzt unsere Arbeit an.

Wir informieren Sie gezielt über die Bestimmungen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind. Und wir beraten Sie bei deren Umsetzung in betriebliches Handeln. Insbesondere die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen bereiten wir für Sie auf.

Wir sind Ihr persönlicher Lotse und Wegweiser. Wir stellen Kontakte her zu wichtigen Kostenträgern und Kooperationspartnern und helfen Ihnen bei der Inanspruchnahme spezifischer Dienstleistungen.

Insbesondere unterstützen wir Sie bei den Themen:

  • Regelungen bei der Besetzung freier Stellen (§ 81 SGB IX)
  • Behinderungsgerechte Beschäftigung und Organisation der betrieblichen Rahmenbedingungen (§ 81 SGB IX)
  • Besonderer Kündigungsschutz (§§ 85 - 92 SGB IX)
  • Ausgleichsabgabe (§ 77 SGBIX)
  • Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)
  • Prävention (§ 84 SGB IX)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 SGB IX)
  • Integrationsvereinbarung als Instrument betrieblicher Personalpolitik (§ 83 SGB IX)
  • Altersentwicklung von Belegschaften - Beratung zur demografischen Entwicklung
  • EDV-gestützte Analyse und Prognose der Altersstruktur
  • Früherkennung von Qualifizierungsbedarfen schwerbehinderter Beschäftigter
  • Bildungsberatung

Wir begleiten Sie zuverlässig bei dem lebendigen Prozess der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

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